AVB Cactus-Kautionsschutzpaket

Allgemeine Vermietungsbedingungen für Cactus-Kautionsversicherung

BEDINGUNGEN ZUR KAUTIONS-VERSICHERUNG

1. Grundlage

Grundlage der genannten Leistungen ist der abgeschlossene Mietvertrag. Bei Abholung des Wohnmobils sind der Personalausweis und Führerschein von allen mitfahrenden Personen vorzulegen, die das Wohnmobil selber fahren wollen.

2. Zeitraum

Die Deckung gilt für den Mieter und maximal fünf mitfahrende Personen bis zu einer Reisedauer von längstens 90 Tagen. Versichert ist ausschließlich die private Nutzung des Reisemobils durch den Mieter.

3. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Wohnmobils durch den Mieter, frühestens mit dem im Mietvertrag genannten Beginndatum und endet spätestens mit Beendigung der versicherten Reise.

4. Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht für Fahrten innerhalb des geografischen Europas, jedoch ohne den europäischen Teil Russlands.

5. Führerschein

Alle Fahrer des Fahrzeuges müssen Inhaber eines europäischen Führerscheins sein.

6. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung

Der Kautionsversicherungsbeitrag ist vor dem im Mietvertrag ausgewiesenen Versicherungsbeginn – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Erhalt der Rechnung, an Cactus Reisemobile zu zahlen.

7. Umfang der Versicherung

Versicherungsschutz besteht für das teilweise oder vollständige rechtmäßige Einbehalten der Kaution gemäß Mietvertrag. Hierunter fällt auch der Einbehalt der Kaution aufgrund von Schäden verursacht durch Hunde. Die Versicherungssumme beträgt 1.000 Euro. Der Versicherungsnehmer trägt eine Selbstbeteiligung i. H. v. 250,00 Euro.

8. Ausschlüsse

Nicht versichert sind:

a) Schäden, die vom Versicherungsnehmer und/oder mitfahrenden Personen vorsätzlich herbeigeführt worden sind;

b) Schäden verursacht durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, politische oder

terroristische Gewalthandlungen, bürgerliche Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Eingriffe von hoher Hand sowie durch Kernenergie und Radioaktivität;

c) Schäden, die während einer Reise entstehen, welche eine kommerzielle Verwendung des Reisemobils seitens des Versicherungsnehmers oder der mitfahrenden Personen beinhaltet oder sonst zur Erzielung von Entgelt dient. Sofern ein Reisemobil gemietet und dann im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit nur zu Beförderungs-, Aufenthalts-/ oder Übernachtungszwecken genutzt wird, besteht Versicherungsschutz;

d) Schäden, die durch eine andere Schadensversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, etc.) versichert sind.

e) der Einbehalt der Kaution aufgrund der fehlenden Betankung des gemieteten Wohnmobils durch den Mieter;

f) der Einbehalt der Kaution aufgrund der fehlenden Reinigung des gemieteten Wohnmobils durch den Mieter

9. Voraussetzungen im Schadenfall

Im Schadenfall sind spätestens bei Rückgabe des gemieteten Wohnmobils einzureichen:

a) Ausführliche Schadensschilderung unterzeichnet von dem Mieter

b) bei Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter eine Kopie der Anzeigenbestätigung bei der zuständigen Polizeidienststelle. Diese Schäden sind unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle mitzuteilen!

c) Name, Anschrift und Vertragsnummer des Versicherers sowie Name und Anschrift des Versicherungsnehmers der anderen Schadensversicherung inklusive Deckungsumfang und Selbstbeteiligung/Selbstbehalt.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Erfüllungsort ist der Sitz von Cactus-Reisemobile. Ist der Mieter ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Cactus-Reisemobile für alle Ansprüche, die sich aus oder auf Grund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. Cactus-Reisemobile darf jedoch auch in diesen Fällen, nach seiner Wahl, den Mieter auch an dessen Sitz verklagen.